
Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte versendet im Auftrag der IPforceOne GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwendung des Films King of Thorn in Online-Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 Euro. Wieso habe ich eine Abmahnung erhalten? 1. Über Ihren Internet-Anschluss wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Musik, Film, Software) in Online-Tauschbörsen (P2P), wie eMule, Gnutella oder Bittorrent heruntergeladen oder zum Download angeboten. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keine Tauschbörsen genutzt […]
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