
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Midnight in Paris ab. Verlangt wird neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €. Wieso haben Sie eine Abmahnung erhalten? 1. Über Ihren Internet-Anschluss wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Musik, Film, Software) in Online-Tauschbörsen (P2P), wie eMule, Gnutella oder Bittorrent heruntergeladen oder zum Download angeboten.Wenn Sie sich […]
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