Haben Sie Probleme mit dem Jobcenter (keine Bewilligung, Aufhebungsbescheid, Rückforderung, Sanktion)?
Sie haben Fragen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung?
Wurde Ihre Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Genau in diesen und noch vielen anderen Fällen sind wir für Sie da.
Was können wir für Sie tun
Ziel unserer Tätigkeit für Sie ist immer der effektivste und günstigte Weg um Ihre Interessen zu vertreten. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen wie Arbeitslosengeld II (“Hartz 4”) erhalten, besteht in der Regel die Möglichkeit unsere Leistungen über die sog. Beratungshilfe zu erhalten.
Folgende Punkte werden im Bereich des Sozialrechts durch uns betreut:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Sozialhilfe: Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Verminderte Erwerbsfähigkeit: Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
- Schwerbehindertenrecht: Vertretung gegenüber dem Amt für soziale Angelegenheiten, Feststellungsanträge
Hier vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich gegenüber der Behörde, als auch gerichtlich vor dem Sozialgericht.
Über Rechtsanwalt Kai Prowald
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt bearbeitet Rechtsanwalt Kai Prowald insbesondere Fälle aus dem Bereich des Sozialrechts, sowie des gewerblichen Rechtsschutzes.Weiterhin steht Ihnen Rechtsanwalt Prowald auch auf dem Gebiet des Betreuungsrechts zur Verfügung und berät Sie bei der Erstellung von Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.